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Prüfung und Überwachung der Fachkenntnisse, Förderung und Kontrolle der Weiterbildung seiner Mitglieder und entsprechendes Bildungsangebot.
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Bestimmung der Grundsätze der Berufs- und Standespolitik.
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Beteiligung bei Vernehmlassungen und Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Reglementen und Vorschriften.
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Bekämpfung unlauteren Geschäftsgebarens, z.B. mangelhafte Fachkenntnisse, irreführende Titelanmassung, widerrechtliche Werbung, unkorrekte Honorare.
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Genaues Beobachten internationaler rechtlicher und beruflicher Entwicklungen.
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Angemessene Oeffentlichkeitsarbeit: Pressemitteilungen zur Popularisierung der Naturheilkunde, Vorträge, Publikationen, Herausgabe eines eigenen offiziellen Verbandsorgans.
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Bestmögliche Beratung und Inschutznahme zu Unrecht angegriffener oder benachteiligter Mitglieder. |